ORG mit Instrumentalmusik und Gesang
(„Instrumentalzweig“)
5. Klasse | 6. Klasse | 7. Klasse | 8. Klasse | |
Musikerziehung | 2 WSt. | 2 WSt. | 2 WSt. | 2 WSt. |
Instrument/Gesang | 2 WSt. | 2 WSt. | 2 WSt. | 2 WSt. |
Folgende Instrumente stehen zur Auswahl:
- Klavier, Blockflöte, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Gitarre, E-Gitarre, Klarinette, Saxofon, Klavier, Querflöte, Trompete, Posaune, Horn, Tenorhorn, Tuba
- Gesang (nach erfolgreichem Eignungstest): ab der 6. Klasse
Weitere Besonderheiten:
- keine Schularbeiten in Musikerziehung
- Wahlpflichtfach Musikerziehung: zusätzlich wählbar
- Wahlpflichtfach Instrument/Gesang: zusätzlich wählbar
- Matura in Musikerziehung: möglich, im Rahmen der mündlichen Reifeprüfung
- Matura am Instrument: möglich (für begabte und fleißige SchülerInnen)
- Möglichkeit, folgende unverbindliche Übungen bzw. Freifächer zu besuchen: Chor, Kammerchor, Rockband, Big Band, Musical, alle wählbaren Instrumente und Gesang
In diesem Zweig bist du richtig aufgehoben, wenn …
- du gerne ein Instrument erlernen willst oder dein Können weiterentwickeln möchtest
- du Lust hast, mit Gleichgesinnten in einer Gruppe zu musizieren
- du mit einem Instrument dein Leben bereichern möchtest
Aufnahmebedingungen:
Nachzuweisen sind grundlegende musikalische Fähigkeiten: Rhythmus nachklatschen, Nachsingen von Tönen, Vortrag eines einfachen Liedes. Notenkenntnisse und Vorkenntnisse beim Spielen eines Instruments sind nicht Voraussetzung, aber von Vorteil. Ein Vorspiel ist erwünscht.
ORG unter besonderer Berücksichtigung
der musischen Ausbildung („Musikzweig“)
5. Klasse | 6. Klasse | 7. Klasse | 8. Klasse | |
Musikerziehung | 4 WSt. | 5 WSt. | 4 WSt. | 3 WSt. |
Instrument/Gesang | 2 WSt. | 2 WSt. | 2 WSt. | 2 WSt. |
Folgende Instrumente stehen zur Auswahl:
- Klavier, Blockflöte, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Gitarre, E-Gitarre, Klarinette, Saxofon, Klavier, Querflöte, Trompete, Posaune, Horn, Tenorhorn, Tuba
- Gesang (nach erfolgreichem Eignungstest): ab der 6. Klasse
Weitere Besonderheiten:
- Schularbeiten in Musikerziehung: ab der 5. Klasse
- Wahlpflichtfach Musikerziehung: zusätzlich wählbar
- Wahlpflichtfach Instrument/Gesang: zusätzlich wählbar
- Matura in Musikerziehung: verpflichtend: entweder schriftlich, mündlich, am Instrument oder im Rahmen der VWA
- Matura am Instrument: möglich bzw. verpflichtend (für begabte und fleißige SchülerInnen)
- Teilnahme an der unverbindlichen Übung Chor, Kammerchor oder Orchester
- Möglichkeit, folgende unverbindliche Übungen bzw. Freifächer zu besuchen: Rockband, Big Band, Musical, alle wählbaren Instrumente und Gesang
In diesem Zweig bist du richtig aufgehoben, wenn …
- du dich intensiv mit Musik auseinandersetzen möchtest
- du ein Musikstudium anstrebst
Aufnahmebedingungen:
Nachzuweisen ist eine überdurchschnittliche musikalische Begabung. Voraussetzung für die Aufnahme in die Musikklasse: Rhythmus nachklatschen, Treffsicherheit beim Nachsingen von Tönen, Dur/Moll-Dreiklänge unterscheiden, der Vortrag eines einfachen Liedes. Notenkenntnisse und Vorkenntnisse beim Spielen eines Instruments sind nicht Voraussetzung, aber von Vorteil. Ein Vorspiel ist erwünscht.